Das neue Punktesystem

Gestern stellte Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) die Eckpfeiler des neuen Punktesystems vor. Als Ziel wurde – wie immer – eine erhöhte Verkehrssicherheit ausgegeben. Gleichzeitig solle das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter werden. Man versprach demnach nichts weniger  als die Eier legende Wollmilch(ram)sau.

Für die Transparenz hat der Minister einen Hammer parat: Den Punktetacho. Der ist wahnsinnig innovativ und transparent. Bisher musste der Bürger seine Punkte aus mehreren Einträgen selbst zusammenrechnen. Wer also Schwierigkeiten beim Addieren ganzer Zahlen bis 18 hatte, wird frohlocken. Es genügt nun ein Blick, den auch wir wagen.

 

Die groben Änderungen sind ersichtlich (transparent) und schnell vorgetragen:

1. Führerscheinentzug schon bei 8 Punkten (bisher 18)

2. Verstöße werden nur noch mit einem oder zwei Punkten bewertet (bisher 1-7)

Das ist nicht nur transparent. Es ist auch einfach, da man sich nicht mehr so viele verschiedene Zahlen merken muss. Bleibt noch, die durch die Reform beabsichtigte Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Ziel sei es, Mehrfachtäter härter zu bestrafen. Ob das gelingt, hängt von der Punktevergabe für die einzelnen Vergehen ab. Einen Überblick gibt das Ministerium:

Im Bereich der schwerwiegenden Straftaten kann man derzeit 18 Punkte schon mit 3 Verstößen erreichen oder überschreiten. Beispielsweise durch eine Straßenverkehrsgefährdung (7), eine Unfallflucht (7) und eine Nötigung im Straßenverkehr (5). Nach der Neuregelung würde die Tachonadel erst bei sechs Punkten stehen. Der Betroffene könnte sich sogar noch eine rote Ampel (1) leisten, ohne die Fahrerlaubnis abgeben zu müssen.

Eine Übertretung von 31 km/h innerorts ergibt dagegen derzeit 3 Punkte und ein Regelfahrverbot. Auch nach fünf Verstößen dieser Art droht bislang keine Gefahr (15 Punkte). Hier bewegt sich die Tachonadel künftig schon nach dem vierten Verstoß in den schwarzen Bereich. Das mag ein gewollter und berechtigter Effekt der Reform sein.

Ein Vergleich des Schnellfahrers (Raser darf man potenzielle Mandanten nicht nennen), der durch seine Vergehen erst einmal eine abstrakte Gefahr verwirklicht, mit dem ersten Beispiel führt zu einem interessanten Ergebnis. Derjenige, der abstrakte Gefahren schafft (zu schnell), erhält die Fahrerlaubnis schneller entzogen, als der, der andere Verkehrsteilnehmer konkret durch Ausbremsen oder riskantes Überholen gefährdet.

Möglicherweise erhöht sich die Verkehrssicherheit, wenn Mehrfachtäter im (bisherigen) niedrigen Punktebereich schneller die Fahrerlaubnis verlieren. Gleichzeitig werden schwere Verstöße jedoch abgewertet.

Zudem ist nicht jeder chronische Schnellfahrer künftig schlechter dran. Wer bislang sechs mal innerorts um 26-30 km/h zu schnell fuhr, stand bei 18 Punkten (6  x 3). Nach der Reform muss man schon acht mal an Kindergärten vorbeirauschen, um Fußgänger zu werden.

Ob die Straßen durch die Reform insgesamt sicherer werden, ist zweifelhaft. Bislang begeistert mich nur der Punktetacho.