„EU-Führerschein“ nach Ablauf der Sperrfrist weiternutzen?

Darf ein im EU-Ausland wirksam erworbener Führerschein wieder benutzt werden, wenn die durch ein Gericht verhängte Sperrfrist abgelaufen ist?

Vaclaw war seit 2003 im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis (sog. EU-Führerschein), mit der er in Deutschland unbestritten fahren durfte. Leider leerte er eines Abends einige Gläser zu viel, statt seinen Geldbeutel für eine Taxifahrt nach Hause. Der anschließend mit der Sache befasste Strafrichter verhängte eine Geldstrafe, „entzog“ die Fahrerlaubnis und sprach eine Sperrfrist aus, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden durfte.

Der Führerschein wurde eingezogen und nach Tschechien gesendet. Nach Ablauf der Sperre fand Vaclaw seinen tschechischen Führerschein im Briefkasten. Die dortige Behörde hatte das Plastikkärtchen freundlicherweise zurück gesendet. Vaclaw möchte nun wissen, ob er damit in Deutschland ohne weiteres wieder fahren darf.

Die juristisch übliche Antwort („das kommt darauf an…“) wandelt sich in Vaclaws Fall in ein deutliches „Nein“.

Zwar darf ein deutsches Gericht formal eine von einem ausländischen Staat erteilte Fahrerlaubnis nicht entziehen, da dies ein Eingriff in die Hoheitsrechte des ausstellenden Staates wäre. Dem Betroffenen nutzt das aber wenig, denn § 69b StGB bestimmt, dass eine Entziehung dann „nur“ die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, in Deutschland von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bedeutet. Das Recht ist also noch da. In Deutschland darf es aber nicht gebraucht werden oder einfacher: In Deutschland darf nicht mehr gefahren werden.

Das Recht der fremden Staatsmacht darf in Deutschland erst dann wieder verwendet werden, wenn – wen wundert es – ein Antrag hierzu gestellt wurde. Dieser hat natürlich den Nachteil, dass die Führerscheinstelle die Eignung prüft und die Erlaubnis an Bedingungen, wie z.B. Beibringen einer positiven MPU, knüpfen kann, § 28 V, 29 IV FeV

 

Über den Autor: Rechtsanwalt Jörg Schmenger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mainz. Rechtsanwalt Schmenger hilft Geschädigten bei der Abwicklung eines Unfallschadens. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung korrespondieren. Lassen Sie das einen Profi machen. Rechtsanwalt Jörg Schmenger vertritt Betroffene auch bei Vorwürfen, gegen Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Führerscheinsachen) .