Gerichtspoker mit der R+V zum Restwertangebot

Die R+V ist derzeit auf Krawall gebürstet. Neben vermehrten Klageverfahren wegen Mietwagenkosten spielt zumindest die Regulierungsstation Frankfurt zuletzt in anderen Sachen gerne Gerichtspoker. Beim Gerichtspoker zahlt man eine juristisch relativ eindeutige Forderung nicht, in der Hoffnung, der Anspruchsteller werde aus irgendwelchen Gründen – fehlende Rechtschutzversicherung, geringer Differenzbetrag – nicht klagen.

In der letzten Partie ging es um den Restwert eines Kfz mit Totalschaden. Bei der Schadensberechnung eines Totalschadens hat der Schädiger den Wiederbeschaffungswert auszugleichen, allerdings vermindert um den Restwert.

Der Restwert, also der Wert, den der Wagen nach dem Unfall noch hatte, lag laut dem vom Geschädigten beauftragten Gutachten bei 1.650 EUR. Zu diesem Preis wurde auch verkauft.

Doch die R+V prüfte fleißig und fand einen Münchner Aufkäufer, der gerne 2.899 EUR gezahlt hätte. Die Differenz des nicht realisierten Restwertes wollte man nun behalten, man könne ja ein höheres Restwertangebot vorlegen. Immerhin 1.249 EUR.

Klagedrohungen steckten die Pokerspieler der R+V noch locker weg. Doch der Einsatz wurde erhöht und Klage erhoben.  Nun gaben die Herren ihren Widerstand auf. Ein geplatzter Bluff ist aber teurer, als der sofortige Ausstieg. In diesem Fall kostete das die Versichertengemeinschaft knappe 300 EUR mehr. Übrigens in einer Sache, die rechtlich längst ausgestanden ist.

Merke: Wer im Falle eines Totalschadens das beschädigte Kfz zu dem Preis verkauft, den das Gutachten ausweist, macht alles richtig, solange er kein bekanntes höheres, leicht zugängliches Gebot ignoriert. Auf ein höheres Restwertangebot muss nicht gewartet werden.