HDI hat keinen Bearbeitungsrückstau

Wer vor hat, sich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickeln zu lassen, sollte darauf achten, dass der Verursacher bei der HDI versichert ist. Dort gibt es derzeit definitiv keinen der berühmten Bearbeitungsrückstaus.

Aktuelle Fallstudie: Eine Woche nach dem Einreichen der Schadenunterlagen folgte die erste Zahlung an den Gutachter. Ein Hinweis des Verkehrsanwalts, man könne dem Mandanten ebenfalls bereits die Wertminderung auszahlen, führte zwei Tage später zum Eingang eines Briefchens, mit welchem diese Zahlung bestätigt wurde. Gut. Wenn die HDI den Brief elektronisch versandt hätte, wäre es noch einen Tag schneller gegangen, doch da erlaubt sich der regulierende Anwalt ein mildes sei’s-drum-Lächeln. 

HDI? Ich liebe Sie.

[Bearbeitungsrückstau, der. Wortschöpfung der Versicherungsbranche. Unter Bearbeitungsrückstau wird ein Zustand beschrieben, der es rechtfertigen soll, dass Unfallschäden einfach nicht bearbeitet werden. Ein B. ist vom Anspruchsteller klaglos hinzunehmen, – kann vom Versicherer nicht beeinflusst werden, – gilt als höhere Gewalt. B’s gibt es allerdings nur in freier Wildbahn. Sie sind sehr gerichtsscheu aber auch neugierig. Klagedrohungen vertreiben das possierliche Geschöpf meist nur bis zum nächsten Schadensfall]