Mainzer Blitzer ES 3.0: Fernsehen verboten?

Dürfen Messbeamte während der Messung fernsehen? Diese Frage beschäftigt derzeit die Mainzer Facebook-Blitzergemeinde. Die Stadt hatte  ihre gefürchtete Fahrzeugflotte mit dem schicken neuen ES 3.0 über mehrere Tage hinweg an der Rheinallee platziert. Die Langzeitmessung sollte angeblich ausloten, ob sich dort auch eine stationäre Anlage „lohnen“ würde.

Nun kann es reizvoll sein, anderen bei der Arbeit zuzuschauen. Das stundenlange Beobachten von blinkenden Lichtern oder Messdisplays könnte aber selbst hart gesottenen Stadtbediensteten schnell langweilig werden. Da auch das Zuwinken vorbeifahrender Kundschaft als alternative Beschäftigung nicht in Frage kommt, scheinen sich die Messbeamten anderweitig die Zeit zu vertreiben: Sie schauen fern. Das jedenfalls hat User Sebastian K. an einem Freitag gegen 23.00 Uhr beobachtet.

Hat das Auswirkungen auf die Messungen? Sind diese gar unverwertbar?

Kurz und knapp: Jain.

Das Messgerät ES 3.0 arbeitet natürlich selbständig und braucht grundsätzlich keine Überwachung. Am Messergebnis ändert sich daher nichts. Problematisch könnte jedoch die Zuordnung der Messung zu dem fotografierten Fahrzeug werden. Das ES misst und fotografiert bekanntlich mit zwei verschiedenen Einheiten. An der Messeinheit befindet sich quer über die Fahrbahn eine gedachte Linie, die nicht ganz überraschend als „Messlinie“ bezeichnet werden darf. Nach etwa 3 Metern in Fahrtrichtung folgt die sogenannte Fotolinie. Es dürfte klar sein, was hier passiert. Wenn diese Fotolinie samt Kameraausrichtung korrekt installiert wurde, stellt das Gerät sicher, dass nur das gemessene Fahrzeug abgelichtet wird.

Ist die Fotolinie aber nicht über die gesamte Fahrbahnbreite dokumentiert und zeigt auch das Beweisfoto nicht den gesamten Mess-/Fotobereich, sondern nur einen Fahrbahnausschnitt, könnte im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich noch ein anderes Fahrzeug vor Ort war, das die Messung ausgelöst hat. So sah es jedenfalls das gutachterlich beratene Amtsgericht Mayen und sprach einen Betroffenen frei.

Diese Problematik können die Messdiener natürlich entschärfen, sofern sie den Messvorgang aufmerksam verfolgen, um später bezeugen zu können, dass da kein anderes Fahrzeug war. Mit einem oder beiden Augen das Freitagsspiel der Bundesliga zu verfolgen, wäre dann eine eher ungünstigere Präferenz.

Es hängt also vom Einzelfall ab. Sollte für den ein- oder anderen Leser die Einzelfallbetrachtung interessant sein, mag man auf nachfolgenden Button klicken.

Ja! Hier klicken und der Anwalt hilft sofort.

 Nachfragen zum Artikel, die nicht in den Kommentaren auftauchen sollen?

 

Ja! Hier klicken und der Anwalt hilft sofort.