Fahndung im sozialen Netzwerk geht schief, dank Facebook

Über Facebook als Ermittlungshilfe der Polizei und damit dessen Bedeutung als Selbstverratsmaschine wurde bereits verschiedentlich berichtet. Zuletzt war es ein Amerikaner, der über seine unfallbegleitete Trunkenheitsfahrt prahlte und von Facebookfreunden angeschwärzt wurde. In Deutschland nutzt die Polizei auch von sich aus die Möglichkeiten der Fahndung 2.0. Das kann aber auch nach hinten losgehen.

Zuzuordnen war ein Täterfoto, das einen jungen Mann beim Überfahren einer roten Ampel in Wiesbaden zeigte. Halter des Fahrzeuges war ein älterer Herr. Wie in Märchen üblich, hatte der zwei Söhne und ob der langen Ermittlungsdauer seine Erinnerung verloren, wer am Tattag gefahren war.

Im Zuge echter Ermittlungen wurde Sohn 1 von dem Beamten angetroffen. Die Begegnung von Angesicht zu Angesicht führte zu folgendem Protokolleintrag:

„Herr Sohn 1 könnte vom Aussehen her, Brillenträger, kleiner Kinnbart, der Fahrer gewesen sein, dies würde ich aber nicht beeiden.“

Nun kam die Fahndung 2.0 ins Spiel. Beide Söhne hatte einen Eintrag mit Bild bei WKW (kennt das noch jemand?),

„wobei der S1 dem abgebildeten Fahrer eher gleicht. Auch deutet eventuell das Kennzeihen MZ-S1 (Sohn 1) darauf hin.“

Fassen wir die Beweismittel zusammen:

1. Ein Fahrerfoto, das dem lebensecht gesehenen Beschuldigten S1 entsprechen könnte aber nicht so, dass man es beschwören möchte.

2. Zwei WKW Fotos von S1 und S2, wobei es eher S1 gewesen sein könnte.

3. Das Kennzeichen MZ-S1

Ganz klar. Das reicht. Bußgeldbescheid gegen Sohn 1.

Nun war es aber so, dass beide Söhne auch auf Facebook aktiv waren. Die Bilder dort sprachen eher für Sohn 2 als Fahrer. Denn der Täter hatte gar keinen Kinnbart, sondern sah verschwommen eher unrasiert, mit sog. Dreitagebart, aus.

Sohn mit Kinnbart gesucht
Sohn mit Kinnbart gesucht

Genau so präsentierte sich aber Sohn 2 in Facebook.

Und weil das so war und weil das Nummernschild mit den Initialen von Sohn 1 keine Rückschlüsse auf den Fahrer zulässt und weil es auch Kontaktlinsen gibt und weil die Brüder vor Gericht wahrscheinlich geschwiegen hätten, stellte das Amtsgericht die Sache ohne mündliche Verhandlung ein.

Die Brüder aber fuhren seither niemals wieder über eine rote Ampel.