Richter Gaspedal wurde ausgebremst

In Herford darf wieder langsam gefahren werden. Der als „Richter Gaspedal“ bekannt gewordene Amtsrichter Helmut Knöner hatte in 2010 viele vermeintliche Temposünder freigesprochen, weil er keine zulässige Rechtsgrundlage für das ungefragte Anfertigen von Fotos sah, die die jeweiligen Fahrer identifizierten.

Zwar gibt es den § 100 h StPO, der beim Vorliegen von Verdachtsmomenten das Herstellen von Bildern erlaubt. Diese Norm, die zur Terrorismusbekämpfung geschaffen wurde, wollte Knöner nicht auf Ordnungswidrigkeiten anwenden.

Das OLG Hamm als nächste Instanz stellte anlässlich einiger von der Staatsanwaltschaft eingereichter und wegen Verfahrensfehlern zurück gewiesener Beschwerden allerdings deutlich heraus, dass nach deren Ansicht der § 100 h StPO ausreichend sei.

Die Staatsanwaltschaft griff sodann zur beliebten Verteidigerwaffe und lehnte Knöner fortan wegen Befangenheit ab. Es bestehe die Besorgnis, dass der Richter nicht mehr nach dem Einzelfall urteile. Nachdem mindestens ein Befangenheitsantrag erfolg hatte, gab Knöner eine dienstliche Erklärung ab, wonach er sich fortan der Rechtsprechung „seines“ OLG anschließe und § 100 h StPO als Rechtsgrundlage für verdachtsabhängig gefertigte Fotos ausreichen lassen würde.

Im Gegenzug nahm die Staatsanwaltschaft alle Befangenheitsanträge zurück.

Seine Ansicht, viele Tempokontrollen seien Bußgeldschneiderei, wird man ihm nicht genommen haben. Möglich, dass sich das an anderen Stellen in den künftig abzuurteilenden Verfahren auswirkt.

 

Über den Autor: Rechtsanwalt Jörg Schmenger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mainz.  Er vertritt Betroffene bei Vorwürfen, gegen Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) .